Partner- und Leadkaufbedingungen
Stand: Mai 2026 · Version partner_terms_v1
Diese Bedingungen gelten für Immobilienmakler, SHK-Fachbetriebe und andere Partner, die über Immo Intelligence Nutzeranfragen (Leads) erhalten oder erwerben.
1. Gegenstand und Voraussetzungen
Immo Intelligence übermittelt qualifizierte Nutzeranfragen an geprüfte Partner. Eine Anfrage (Lead) enthält die vom Nutzer eingegebenen Informationen, in der Regel: Kontaktdaten, Objektdaten, Projektbeschreibung, Verkaufsabsicht und eine interne Qualitätsbewertung.
Einwilligung des Nutzers: Jede Leadübermittlung setzt voraus, dass der Nutzer im Formular aktiv und gesondert der Weitergabe seiner Daten an einen Partner zugestimmt hat (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Eine automatische oder stille Datenweitergabe findet nicht statt.
Manuelle Freigabe: Leads werden von Immo Intelligence manuell geprüft und freigegeben, bevor sie an Partner übermittelt oder verkauft werden. Kein automatischer Export.
Immo Intelligence erbringt ausschließlich eine Vermittlungsleistung. Es besteht keine Garantie für einen Vertragsabschluss, eine Auftragserteilung oder die Erreichbarkeit des Nutzers.
2. Leadqualität
Die Qualität einer Anfrage basiert auf den Angaben des Nutzers sowie auf einer internen Bewertung anhand von Kontaktfreigabe, Telefonnummer, Objekt- und Projektangaben, Verkaufszeitraum und weiteren Faktoren.
Die Angaben werden nicht vor Ort oder durch Dritte verifiziert. Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, die übermittelten Informationen zu prüfen und einzuordnen.
3. Exklusivität
Leads werden grundsätzlich exklusiv weitergegeben. Exklusiv bedeutet:
- Immo Intelligence übermittelt oder verkauft denselben Lead nicht aktiv an weitere Partner derselben Kategorie (z. B. nicht an zwei verschiedene Immobilienmakler).
Exklusivität bezieht sich ausschließlich auf die aktive Weitergabe durch Immo Intelligence. Sie bedeutet insbesondere nicht:
- dass der Nutzer nicht selbst parallel andere Makler, Handwerker oder Dienstleister kontaktiert oder kontaktieren darf,
- dass keine andere Plattform oder Quelle diesen Kontakt ebenfalls kennt,
- dass der Nutzer eine Alleinbeauftragung erteilt oder zu einer Zusammenarbeit verpflichtet ist.
Abweichungen von der Exklusivität (z. B. bei besonderen Partnerprogrammen) werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4. Keine Erfolgsgarantie
Immo Intelligence garantiert nicht:
- einen Vertragsabschluss, Verkauf oder Auftrag,
- eine Alleinbeauftragung des Partners durch den Nutzer,
- dass der Nutzer nicht parallel weitere Angebote einholt oder andere Anbieter beauftragt,
- die sofortige Erreichbarkeit des Nutzers nach Leadübermittlung.
Die Weitergabe eines Leads verpflichtet den Nutzer zu nichts. Entscheidungen über eine Zusammenarbeit trifft der Nutzer eigenständig.
5. Zulässige Nutzung der Leadinformationen
Der Partner darf übermittelte Nutzerdaten ausschließlich zur Bearbeitung der konkreten Anfrage verwenden. Eine Weitergabe an Dritte, eine Verwendung zu Werbezwecken oder eine Nutzung für andere Projekte oder Anfragen ohne gesonderte Rechtsgrundlage ist nicht zulässig.
Der Partner ist als Empfänger der Daten selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die weitere Verarbeitung nach Erhalt. Er muss alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Pflichten einhalten.
Die Kontaktaufnahme mit dem Nutzer hat zweckgebunden, respektvoll und ohne unangemessenen Druck zu erfolgen.
6. Reklamation und Kulanz
Reklamationen können innerhalb von 7 Tagen nach Leadübermittlung schriftlich an Immo Intelligence gerichtet werden.
Als berechtigte Reklamationsgründe gelten ausschließlich:
- Telefonnummer ist offensichtlich falsch vergeben oder nicht erreichbar,
- Nutzer bestreitet die Anfrage vollständig und nachweislich,
- grob fehlerhafte Zuordnung der Kontaktkategorie (z. B. SHK statt Immobilien),
- technisch belegter doppelter Versand desselben Leads durch Immo Intelligence.
Als nicht berechtigte Reklamationsgründe gelten insbesondere:
- Nutzer entscheidet sich gegen eine Zusammenarbeit,
- Nutzer hat auch andere Makler, Handwerker oder Dienstleister kontaktiert,
- Nutzer verkauft oder saniert letztlich nicht,
- Partner erreicht den Nutzer nicht sofort oder innerhalb kurzer Zeit,
- Preisvorstellung des Nutzers passt nicht zum Angebot des Partners,
- Nutzer erteilt keine Alleinbeauftragung.
Die Entscheidung über eine Kulanzgutschrift liegt im Ermessen von Immo Intelligence. Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung besteht nur bei berechtigter Reklamation gemäß den oben genannten Gründen.
7. Vergütung
Leadpreise richten sich nach Objektwert oder Projektart, Kontaktqualität, Verkaufszeitraum, Exklusivität und interner Preislogik. Aktuelle Preise werden individuell vereinbart.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungen erfolgen auf Rechnung.
8. Rechnung und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto nach Rechnungsstellung zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Immo Intelligence behält sich vor, bei anhaltenden Zahlungsrückständen die Zusammenarbeit zu pausieren.
9. Haftung
Immo Intelligence haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Partners nach Leadübermittlung, nicht für die Richtigkeit der Nutzerangaben, soweit diese nicht vorsätzlich falsch weitergegeben wurden, und nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers.
Die gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
10. Servicegebiete
Partner können in Immo Intelligence Servicegebiete nach PLZ und Radius hinterlegen. Das System nutzt diese Angaben als Orientierungshilfe bei der internen Zuordnung von Anfragen zu passenden Partnern.
Die Pflege der Servicegebiete liegt im Verantwortungsbereich des Partners. Veraltete oder fehlende Angaben können dazu führen, dass passende Leads nicht zugeordnet werden. Immo Intelligence übernimmt keine Garantie für eine vollständige oder exakte Regionsabdeckung.
Das Servicegebiet-Matching ist ein Hilfsmittel zur internen Vorauswahl; es stellt keine verbindliche Zusage für den Erhalt von Leads in einem bestimmten Gebiet dar.
11. Datenschutz
Nach Übermittlung der Leadinformationen ist der Partner eigenständiger Verantwortlicher für die weitere Datenverarbeitung gemäß DSGVO. Er muss sicherstellen, dass Nutzerdaten nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und nicht unberechtigt weitergegeben werden. Bei einer dauerhaften Zusammenarbeit kann der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) erforderlich sein; ob eine AVV-Pflicht besteht oder der Partner eigenständiger Verantwortlicher ist, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Bedingungen können von Immo Intelligence angepasst werden; die jeweils gültige Version wird auf dieser Seite veröffentlicht und mit einem Versionsdatum versehen.
Beim Kauf oder der Übermittlung eines Leads gelten die zum Zeitpunkt der Transaktion veröffentlichten Bedingungen. Die Versionsnummer wird im Transaktionsdatensatz gespeichert.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.